Förderungen
CTE
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) Video
Förderprogramme für die berufliche Weiterbildung und Entwicklung
Durch Förderprogramme soll die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten gesteigert werden. Je nach Programmgestaltung können Zuschüsse, Stipendien oder Kredite individuell beantragt werden oder durch den Betrieb. In Nordrhein-Westfalen gibt es den Bildungsscheck NRW. In Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzlich zu Förderberatungen flächendeckend das Angebot, eine Beratung zur beruflichen Entwicklung in Anspruch zu nehmen.
Wer Fragen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen hat, kann sich an ein Netz von Fachberatungsstellen wenden. In zwölf der sechzehn deutschen Bundesländer können Beschäftigte einmal im Jahr Bildungsurlaub beantragen, wir informieren Sie über die Regelungen in Nordrhein-Westfalen.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt außerdem: Die Kosten für eine Weiterbildung können bei der Steuererklärung angegeben werden. Mehr dazu im Abschnitt „Weitere Fördermöglichkeiten“. Die wichtigsten Förderprogramme für die berufliche Weiterbildung und Entwicklung sowie Informationen dazu, welche Kosten Sie bei der Steuererklärung geltend machen können, haben wir in einer Übersicht (PDF) zusammengefasst.
Arbeitgeber/-innen / Zuschüsse nach dem SGB II und SGB III
Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen! Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert die öffentliche Hand die berufliche Eingliederung von Arbeitslosen (Information der Agentur für Arbeit zu Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Nähere Informationen über Ihre Fördermöglichkeiten erfahren Sie von Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter.
Bildungsgutschein / Förderung beruflicher Weiterbildung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Lösen Sie diesen bei einem Bildungsträger ein, können Sie kostenlos an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Inwiefern Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie gern! Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Bildungsprämie
Die Bundesregierung möchte die Bereitschaft ihrer Bürger unterstützen, durch private Investitionen in die berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen. Zu diesem Zwecke führte sie eine „Bildungsprämie“ ein. Ein Kostenzuschuss bis zu 500,00 Euro ist möglich. Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie unter www.bildungspraemie.info
Aufstiegs-BAföG
Seit dem 1. August 2016 gilt das aktualisierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), das Bildungswilligen attraktivere Förderbedingungen bietet und damit noch mehr Menschen den Zugang dazu ermöglicht. Wer sich berufsbegleitend oder auch in Vollzeit neue Karrierechancen erarbeiten möchte, kann das jetzt mit einer erweiterten Förderung und weniger Bürokratie. So kann beispielsweise der Förderantrag direkt online gestellt werden. Das neue Aufstiegs-BAföG ist attraktiver und insbesondere familienfreundlicher. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)
Die Bundesagentur für Arbeit bietet über das Programm WeGebAU insbesondere älteren Beschäftigten und jüngeren Erwerbspersonen ohne Berufsabschluss finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme einer qualifizierenden Weiterbildung an, so dass Sie den steigenden beruflichen Anforderungen besser gewachsen sind. Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den Zeitraum, in dem sich der Arbeitnehmer im Programm WeGebAU qualifiziert.
Berufsförderungswerk der Bundeswehr
Zeitsoldaten werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr gefördert. Je nach gesetzlichem Anspruch stehen Soldatinnen und Soldaten während oder nach der Dienstzeit externe Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Dazu zählen u.a. Berufsorientierungsseminare, Sprach- und Computerkurse, (Berufs-) Schulabschlüsse, Aufstiegsfortbildungen und vieles mehr.
Downloads Standort Duisburg Duissern
Downloads Standort Duisburg Rheinhausen
Downloads Standort Moers
Vermittlungsgutschein beantragen
Drucken Sie den Flyer für das Bewerbungscoaching oder das individuelle Soft Skill Training aus und legen Sie ihn Ihrem Fallmanager vor. Wenn Sie keinen Drucker besitzen, können Sie sich auch die nötigen Informationen notieren (z. B. „Bewerbungscoaching, Coaching Team Ersoy“).
Sofern Sie berechtigt sind, stellt Ihr Fallmanager Ihnen einen Vermittlungsgutschein aus. Mit diesem kommen Sie zu uns, wir besprechen alles, setzen einen Vertrag auf und rechnen die Gebühren direkt mit der Agentur für Arbeit ab.
Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und keine umständlichen Formulare oder Anträge ausfüllen!
Teilnahme an den Coachings
Wenn Sie Interesse an unserem Bewerbungscoaching oder unserem individuellen Soft Skill Training haben, ist der Ablauf ganz einfach. Im Folgenden finden Sie die einzelnen Schritte erklärt und zusammengefasst.
Wer kann gefördert werden?
Die Agentur für Arbeit vergibt Vermittlungsgutscheine und übernimmt die Kosten der Coachings. Unter anderem sind Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose für eine Förderung qualifiziert. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie Ihren Fallmanager der Agentur für Arbeit oder sprechen Sie uns an.
Weitere Fragen?
Dann rufen Sie uns an. Wir sind Ihnen gern behilflich.